Für gewichtskontrollierende Formula-Diäten ist die richtige Zusammenstellung der Nährstoffe entscheidend – schließlich soll der Verzicht auf komplette Mahlzeiten mit allen wichtigen Inhaltsstoffen durch eine Tagesration für gewichtskontrollierende Ernährung ausgeglichen werden können.
Mit nutrineo haben Sie einen kompetenten und innovativen Partner gefunden, um Mahlzeitenersatzprodukte als Private Label zu entwickeln, zu produzieren und zu vermarkten. Unsere Erfahrung als Lohnhersteller für Nahrungsergänzungsmittel garantiert Ihnen höchste Produktqualität und flexible Lösungen für Entwicklung, Produktion, Verpackung und Logistik.
Bei Tagesration-Diäten wird unterschieden zwischen der Low Calorie Diet (LCD) und der Very Low Calorie Diet (VLCD). Während im Rahmen einer LCD empfohlen wird, täglich etwa 1.200 Kalorien zu sich zu nehmen, sind es bei der VLCD nur 600 bis 800 Kalorien.
Um Mangelerscheinungen zu vermeiden, gibt es für Mahlzeitenersatz als Tagesration besondere Regelungen und Vorschriften:
Art und Menge der enthaltenen Inhaltsstoffe sind ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Produktes. Ein ebenso wichtiger Faktor ist der Geschmack! Wir stellen Ihnen hierfür eine breite Palette an Aromen und Geschmacksrichtungen zur Verfügung, aus denen wir gemeinsam ein unverkennbares Produkt entwickeln können.
Wer Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung konsumiert, möchte sicher sein, dass dieser nach höchsten Ansprüchen produziert wurde. Als Vermarkter wünschen Sie sich dieselbe Sicherheit für Ihr eigenes Produkt.
Für verschiedene Lebensmittelkategorien gibt es verschiedene Verordnungen. Gerade im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel und Ersatzprodukte ist es wichtig, die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen immer im Blick zu behalten. Hier können Sie sich immer auf nutrineo verlassen.
Seit dem 20.07.2016 werden Produkte für die Ernährung im Rahmen einer Tagesrationen-Diät in der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (FSG) geregelt. Die Verordnung ersetzt die „Diätrahmenrichtlinie“ (Richtlinie 2009/39/EG) über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind. Sie wird auch „Verordnung über Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen“ bzw. der englischen Terminologie folgend FSG Verordnung (eng. Foods for Specific Groups- FSG) genannt.
Die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 enthält nur noch Regelungen für bestimmte Lebensmittelkategorien. Hierzu gehören gemäß Art. 1 Absatz 1 VO (EU)
Nr. 609/2013:
Lebensmittel, die nun nicht mehr vom Anwendungsbereich der VO (EU) Nr. 609/2013 erfasst sind, wie z. B. Lebensmittel für Schwangere und Stillende oder Sportler oder Mahlzeitenersatz, sind ab diesem Zeitpunkt als „Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs“ anzusehen und unterliegen demnach den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.
Produzieren Sie Mahlzeitenersatzprodukte mit nutrineo und profitieren Sie von unserer Erfahrung als Private Label Hersteller für diätetische Lebensmittel.
Wir stellen nicht nur hochqualitative Produkte für besondere Ernährungszwecke her, sondern bieten auch lebensmittelechte, individuell gestaltbare Verpackungen vom kleinen Pulver-Stick für unterwegs bis zum 1.000-Kilogramm Big Bag für die weitere Verarbeitung. Fragen Sie uns einfach: Im Rahmen unserer Private-Label-Beratung stehen Ihnen die Experten von nutrineo bei jedem Schritt zur Seite. Von der Privat-Label-Produktentwicklung bis zur Logistik sind wir jederzeit gerne für Sie da!